Angebote für Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger(-innen), Altenpfleger(-innen), Hebammen sowie Angestellte in pflegerischen Assistenzberufen
DPV - Deutscher Pflegverband
"Ein partnerschaftliches Miteinander von professionellen Fachkräften und dem persönlichen Umfeld einer pflegebedürftigen Person muss gefördert werden." Für diesen Grundsatz macht sich der Deutsche Pflegeverband (DPV) e.V. seit über 50 Jahren aktiver Berufspolitik stark. Das Leistungsspektrum des DPV reicht von Berufshaftpflicht- und Rechtschutzversicherung bis hin zu individueller Fachberatung und Fortbildung zu allen Themen, die professionell Pflegenden - angefangen von der Gesundheits- und Krankenpflegerin über Altenpflegekräfte bis hin zu Pflegeschülern und Auszubildenden der Pflegeberufe - unter den Nägeln brennen. Besonderes Augenmerk richtet der DPV dabei auf Fragen zum Straf- und Zivilrecht in der Pflegepraxis. "Vorbeugen ist allemal besser als haften", erklärt DPV-Geschäftsführer Rolf Höfert. "Den wachsenden Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Kompetenzen der Pflegeprofession muss dringend gesetzlich begegnet werden. Situative und regionale Delegations- und Befähigungsnachweise lösen nicht das Grundsatzproblem", ist Höfert überzeugt. Und dieses Grundsatzproblem liege darin, "dass Kompetenzen und Verantwortlichkeiten derzeit nur retrospektiv durch Gerichtsentscheidungen bewertet werden". Kein Zustand, mit dem sich ein Pflegeverband wie der DPV zufrieden geben kann.

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