Angebote für Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger(-innen), Altenpfleger(-innen), Hebammen sowie Angestellte in pflegerischen Assistenzberufen
DPR - Eckpunkte für berufsrechtliche Regelungen für die Pflege
DPR Presseinformation
Berlin (28. Januar 2011) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) und seine Mitgliedsverbände fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, angesichts der Situation der Pflegenden unverzüglich signifikante Reformen der berufsrechtlichen Grundlagen der Pflegeberufe einzuleiten.

Die demographische Entwicklung führt zu einem steigenden Bedarf an pflegerischer Unterstützung und Betreuung bei Pflegebedürftigkeit, chronischer und akuter Krankheit, zur Prävention und Rehabilitation und am Ende des Lebens in der Palliativversorgung bei gleichzeitig sinkenden Zahlen von Schulabgängern. Der Mangel an Pflegefachkräften – vor dem der DPR seit langem gewarnt hat – verlangt eine Investition in den Beruf, um seine Attraktivität wieder zu steigern und die weniger werdenden Pflegenden möglichst effektiv und effizient im Gesundheits- und Sozialsystem zu positionieren. Nur so werden die Grundlagen zur qualitativen und quantitativen Sicherstellung der professionellen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung geschaffen.

Im Bereich der Reform der Ausbildungsgesetze ist dazu unerlässlich, dass
- die bisher drei Pflegefachberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) unter Beachtung der Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG zu einem Beruf mit einer Berufsbezeichnung und möglicher Schwerpunktbildung in einer bundesrechtlich reglementierten Ausbildung zusammengeführt werden;
- die pflegeberufsbildenden Schulen aus der organisatorischen und wirtschaftlichen Ver­antwortung der Träger von Gesundheitseinrichtungen gelöst werden;
- die Pflegeerstausbildung an höheren Berufsfachschulen nach Landesrecht und an Hoch­schulen etabliert wird, denn nur so sind Bildungsstandards zu sichern und der Anteil von akademisch ausgebildeten Pflegenden steigt perspektivisch;
- die horizontale und vertikale Durchlässigkeit im Bildungssystem verbessert wird;
- eine Ausbildungsoffensive den theoretischen und praktischen Unterricht und die praktische Ausbildung unterstützt.

Die Reform der Ausbildung muss ergänzt werden um die Festlegung prioritär vorbehaltener Aufgaben der Pflege. Diese Definition von Verantwortungs- und Gestaltungsräumen für die Berufsangehörigen, die das volle Potenzial pflegerischer Expertise im direkten Klientenbezug, aber auch auf der Ebene der Selbstverwaltung zum Nutzen der betroffenen Menschen ausschöpft, wäre ein Meilenstein. Weitere Regelungen sind erforderlich, die landesrechtlich vorzunehmen sind. Dazu gehört vor allem, Selbstverwaltungsaufgaben für die Pflegeberufe gesetzlich zu regeln. In mehreren Bundesländern wurden Berufsordnungen erlassen. In mehreren Bundesländern gibt es Diskussionen mit den Landesregierungen und/oder Parlamenten zur Errichtung von Pflegekammern. Diese Diskussionen müssen rasch Entscheidungen zugeführt werden.

Die Bewältigung demographischer Herausforderungen, insbesondere der des Alters, der Gesundheit und Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit verlangen nachhaltiges Handeln. Die Betroffenen haben ein höchstes Maß an Qualität der Versorgung und Betreuung verdient. Die gesellschaftliche Antwort darauf muss zum Maßstab für Menschlichkeit und soziale Gerechtigkeit unserer Gesellschaft werden. Die Steigerung der Qualifikation und Attraktivität der Pflegeberufe ist eine Voraussetzung, damit sie eine Garantenstellung für eine bestmögliche Versorgung und Betreuung übernehmen können.

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Deutscher Pflegerat (DPR)
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