Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU schlagen mit ihrem Änderungsantrag vor, den Zugang zu den im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe auf Hauptschulabschluss abzusenken. Bisher ist Voraussetzung für die Ausbildung ein mittlerer Bildungsabschluss. Deutschland ist damit EU-weit Schlusslicht. Denn in fast allen EU-Mitgliedsstaaten ist die Ausbildung als Hochschulstudium oder zumindest parallel als Hochschulstudium und Ausbildung in Sekundarstufe II geregelt.
Der Deutsche Pflegerat e.V. als Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflege und des Hebammenwesens hält eine solche Änderung des Krankenpflegegesetzes für völlig kontraproduktiv. Er ist eine schallende Ohrfeige für 1,2 Millionen Pflegefachkräfte in Deutschland, denen attestiert wird, dass die Anforderungen an ihre Ausbildung und damit ihren Beruf sinken. Dies angesichts der Leistungen der Pflegefachkräfte unter schwierigsten Rahmenbedingungen.
Im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung haben sich die Koalitionspartner darauf festgelegt, die Weiterentwicklung der Pflegeberufe zu fördern. Unterstützt und bestärkt wurde dies durch das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2007. Dort wird gefordert, „eine Tätigkeitsübertragung von Aufgaben insbesondere auf die Pflege und eine größere Handlungsautonomie derselben ist nicht zu umgehen, wenn die Versorgung aufrechterhalten und verbessert werden soll.“
Angesichts dramatisch schlechter Rahmenbedingungen ist die Berufszufriedenheit der Pflegefachkräfte schlecht wie selten zuvor. Jede dritte Pflegefachkraft denkt täglich oder mehrmals wöchentlich daran, den Beruf aufzugeben, fast jede zweite würde einen Angehörigen nicht in der eigenen Einrichtung betreuen lassen. Viele Schülerinnen und Schüler entscheiden sich schon während der Ausbildung gegen den Beruf. Vor dem Hintergrund dieser Situation hat die Bundesgesundheitsministerin zwei Pflegegipfel zur Zukunft der Pflege im Krankenhaus einberufen. In den abschließenden Dokumenten findet sich auch die konsentierte Aussage, dass „verstärkt die Vorzüge einer Pflegeausbildung und der Ausübung eines Berufs in der Pflege herauszustellen“ seien. Dies klingt in der Nachbetrachtung zynisch, wenn man erfährt, dass parallel vom selben Ministerium eine Absenkung der Zugangsvoraussetzungen vorbereitet wird.
In der Entscheidung zwischen Arbeitsmarktpolitik und Sicherung der Qualität der pflegerischen Versorgung hat erstere gewonnen. Schon heute haben selbst Pflegeschüler/innen mit mittlerem Bildungsabschluss oft Schwierigkeiten, die Anforderungen der theoretischen Ausbildung zu bewältigen und Schulen berichten zunehmend von Schwierigkeiten, bei den Bewerber/innen mit dem aktuell verlangten Schulabschluss geeignete Schüler/innen zu finden. Es wird offensichtlich völlig unterschätzt, dass die Pflegeausbildung eine anspruchsvolle Ausbildung ist und die Forderung nach einer Ausbildung an Hochschulen nicht mit dem Prestigegewinn einer Berufsgruppe zu begründen ist, sondern mit den gewachsenen und wachsenden Anforderungen, darunter der Erwartung, pflegewissenschaftliche Kenntnisse in die Praxis umzusetzen. Nur Deutschland leistet sich innerhalb der EU eine weitgehend den Interessen und Bedarfslagen von Krankenhausträgern ausgelieferte Bildungsstruktur für die Krankenpflegeberufe. Der sich derzeit entwickelnde Personalmangel – vor dem wir übrigens seit Jahren gewarnt haben – ist neben desolaten Arbeitsbedingungen, vor allem dem Fehlen einer vorausschauenden Bedarfsplanung, die losgelöst vom Wirtschaftsjahr eines Krankenhausträgers umgesetzt wird, geschuldet.
Die Erwartung, durch Absenken der Zugangsvoraussetzung neues Bewerberpotenzial zu erschließen, wird sich nicht erfüllen. Angesichts der in der PISA-Studie dokumentierten Bildungsdefizite bei deutschen Schülern erübrigt hier eine weitere Begründung. In der Konsequenz werden Hauptschulabsolvent/innen bereits in der Probezeit die Ausbildung abbrechen müssen oder die Abschlussprüfung nicht bestehen. Dann verfügen sie über keinerlei Berufsqualifikation. Sinnvoller wäre es, die Durchlässigkeit der verschiedenen Ausbildungsniveaus durch den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse parallel zu Berufsausbildungen in Assistenzberufen – soweit nicht schon landesrechtlich geregelt – zu fördern. Hier haben begabte Hauptschulabsolventen schon heute eine Durchstiegsmöglichkeit; teilweise inklusive Anrechnung auf die weitere Ausbildung.
Nach Auffassung des DPR verletzt der Änderungsantrag die Eu-Richtlinie EU 2005/36/EG. Wie bereits erwähnt, orientiert sich die aktuelle gesetzliche Regelung in Deutschland an den Minimalanforderungen. Zudem sind wir der Ansicht, dass die im Antrag vorgeschlagene Änderung der Zugangsvoraussetzungen verfassungsrechtlich bedenklich ist, da das Krankenpflegegesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Völlig unverständlich ist, dass dieser Änderungsantrag nicht im Kontext einer Novellierung der Ausbildung der Pflegeberufe eingebracht und beraten wird. Es befremdet zudem sehr, dass von den nach Art. 74 (19) GG geregelten Heilberufen nur die Krankenpflegeberufe derartig neu gefasst werden sollen.
Abschließend betonen der DPR und die in ihm zusammen geschlossenen Verbände nochmals, dass dieser Antrag völlig kontraproduktiv ist und an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen und den Interessen der Pflegefachkräfte vorbei geht. Er bedeutet einen unkoordinierten gesetzgeberischen Schnellschuss, der verfassungs- und EU-rechtlich mehr als bedenklich ist.
Zur Anhörung im Ausschuss für Gesundheit im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BT-Drs. 16/12256), die 6. Mai 2009 stattfindet, ist in Ergänzung die Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) im Anhang beigefügt.