Angebote für Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger(-innen), Altenpfleger(-innen), Hebammen sowie Angestellte in pflegerischen Assistenzberufen
Forderung des DPR: Pflegekammern in allen Bundesländern
DPR-Presseinformation
Berlin (18. Februar 2010) - Der Deutsche Pflegerat e.V., (DPR), begrüßt die politischen Initiativen zur Gründung von Pflegekammern in verschiedenen Bundesländern, zuletzt die Initiative der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion. Wir fordern umgehend Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Selbstverwaltung, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR. Dies bestätigten einstimmig die im DPR vertretenen Pflegeberufsorganisationen und unterstützen damit die Aktivitäten der Landespflegeräte.

Wesentliche Ziele von Pflegekammern sind die Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse, die Förderung und Überwachung der beruflichen Belange der Pflegenden unter Beachtung der Interessen der Bevölkerung, die regelhafte Einbindung pflegerischer Fachkompetenz bei gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen und die Schaffung berufsrechtlicher Grundlagen im Kontext zu Regelungen der Europäischen Union, so Westerfellhaus weiter. Nach Auffassung des DPR sind verfassungsrechtliche Bedenken als bisher häufige Argumente mancher Landesregierungen durch das Gutachten von Prof. Dr. Igl, Kiel, aus dem Jahr 2008, ausgeräumt. Pflege- und Berufsorganisationen und die Öffentlichkeit seien selbstverständlich in die Gremien von Pflegekammern einzubeziehen. Die Gegenargumente mancher Landesregierungen zu Pflegekammern wirken im Kontext zur gepflegten Selbstverwaltung z. B. der Ärzte-, Psychotherapeuten- oder Apotheker-Kammern manchmal geradezu grotesk.

Die DPR-Ehrenpräsidentin Marie-Luise Müller unterstreicht ebenfalls die deutliche Forderung des DPR, die politische Kammerdiskussion positiv zu führen, damit die hilfebedürftigen Menschen in einem zunehmend globalisierten Arbeitsmarkt noch eine qualitäts- und verbrauchergeschützte Pflege erwarten können. Der demografische Wandel mit steigender Pflegebedürftigkeit und perspektivischem Pflegefachkräftemangel erfordert eine umgehende Qualitätsoffensive aller Beteiligten, so Müller.

Auf Bundesebene wiederum muss das im Koalitionsvertrag angekündigte Berufsgesetz für die Pflegeberufe zeitnah zur Entwicklung kommen. Ein solches Berufsgesetz darf sich allerdings nicht nur auf notwendige Veränderungen im Rahmen der Ausbildung beschränken, sondern muss mit der anschließenden Berufsausübung im Sinne von
Vorbehaltsaufgaben und Vorrangtätigkeiten - wie es Prof. Dr. Igl in seinem Rechtsgutachten ausführt - korrespondieren, so Westerfellhaus.

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